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   BGH, 16.05.1972 - VI ZR 7/71   

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https://dejure.org/1972,1856
BGH, 16.05.1972 - VI ZR 7/71 (https://dejure.org/1972,1856)
BGH, Entscheidung vom 16.05.1972 - VI ZR 7/71 (https://dejure.org/1972,1856)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 1972 - VI ZR 7/71 (https://dejure.org/1972,1856)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beweiswürdigung - Gefährliche Heilmethode - Fehlende Eintragung im Krankenblatt - Gebotene Heilmethode

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 1520
  • MDR 1972, 770
  • VersR 1972, 887
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 27.06.1978 - VI ZR 183/76

    Rechtsfolgen unrichtiger oder unzulänglicher ärztlicher Dokumentation

    Der Senat hat aber inzwischen mehrfach zu erkennen gegeben, daß an dieser Rechtsprechung, die einer überholten ärztlichen Berufsauffassung unangemessen Raum zugesteht (Steindorff a.a.O.), nicht mehr festgehalten werden kann (vgl. etwaSenatsurteil vom 16. Mai 1972 - VI ZR 7/71 - VersR 1972, 887 m.w.Nachw.; zuletztSenatsurteil vom 14. März 1978 - VI ZR 213/76 - VersR 1978, 542).
  • BGH, 24.06.1975 - VI ZR 72/74

    Arzthaftung - Tubushernie - Narkosezwischenfall - Intubationsnarkose -

    Ferner mag erneut geprüft werden, ob nicht der Nichtführung eines Narkoseprotokolls eine die Beweislage verändernde Bedeutung zukommen kann (vgl. RG HRR 35 Nr. 1009; Senatsurteil vom 16. Mai 1972 - VI ZR 7/71 - VersR 1972, 887).
  • BGH, 14.03.1978 - VI ZR 213/76

    Dammschnitt - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, § 611 BGB

    Dieser Beweispflicht genügt der Arzt weithin durch Vorlage einer ordnungsmäßigen Dokumentation im Operationsbericht, Krankenblatt oder Patientenkarte, wie sie auch gutem ärztlichen Brauch entspricht (vgl. auch das Senatsurteil vom 16. Mai 1972 - VI ZR 7/71 - VersR 1972, 887).
  • OLG München, 28.03.1985 - 1 U 4784/84
    Der Vermerk "organisierte Haemorrhoiden ..." entspricht insbesondere auch den ärztlichen Gepflogenheiten bei der Führung von Krankenunterlagen (vgl. BGH NJW 1972, 1520).
  • OLG Celle, 08.05.1978 - 1 U 37/77

    Schadensersatz wegen Belastung mit einer Unterhaltspflicht ; Haftung nach den

    Die Umkehr der Beweislast ist einmal gerechtfertigt, weil der Operationsbericht in entscheidenden Punkten unvollständig ist (vgl. BGH NJW 1972, 1520).
  • LG Bautzen, 20.10.1994 - 3 O 392/94

    Venire Contra Factum Proprium; Verzicht; Autopsie; Unfalltod; Beweisvereitelung

    Die daraus in jedem Falle resultierende Beweiserleichterung zugunsten der Klägerin als für das Vorliegen eines Unfalls beweispflichtige Partei dürfte im konkreten Falle, analog § 180 a VVG in Verb. mit den §§ 444, 427 ZPO , bis zur Umkehrung der Beweislast gehen (vgl. dazu namentlich: BGH, NJW 1972, S. 1520; BGHZ 72, 132; BGH, NJW 1978, S. 1681, S. 2337; BGH, NJW 1988, S. 2611), so daß mangels Beweises des Gegenteils durch die Beklagte von einem Unfall als Todesursache auszugehen ist (1).
  • OLG Bremen, 31.07.1979 - 1 U 47/79

    Klage auf Gewährung der Einsichtnahme in Krankenakten im Rahmen einer

    Übrigens hat der Bundesgerichtshof (vgl. NJW 72, 1520) schon früher zu erkennen gegeben, daß an seiner früheren Auffassung (vgl. Vers.R. 63, 65 und 168), wonach die Aufzeichnungen des Arztes nur eine interne Gedächtnisstütze seien und dem Patienten gegenüber keine Pflicht zu ihrer sorgfältigen und vollständigen Führung bestehe, nicht mehr festgehalten werden kann, da sie einer überholten ärztlichen Berufsauffassung unangemessen Raum zugesteht.
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